Was ist der Verhinderungsfall?
Der Verhinderungsfall tritt ein, wenn der Betreuer seine Betreueraufgaben für eine bestimmte Zeit nicht ausüben kann (Beispiel: Urlaub, Krankheit, etc.). In einigen Fällen wird bereits bei Betreuerbestellung ein Vertretungsbetreuer für den Verhinderungsfall bestellt. Wenn die Vertretung im Verhinderungsfall nicht zu Beginn der Betreuung eingerichtet wurde, gibt es die Möglichkeit, eine Ihnen und Ihrem Betreuten bekannte Vertretungsperson zu bevollmächtigen. Die Vollmacht kann auch nur für einen bestimmten Aufgabenkreis sein.
Beispiel: Sie fahren 14 Tage in die Ferien und bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauen, die Bankangelegenheiten für Ihren Betreuten für diesen Zeitraum zu übernehmen.
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