Was ist das Wohl des Betreuten?

Das Wohl des Betreuten hat oberste Priorität in der rechtlichen Betreuung. Seit Einführung der rechtlichen Betreuung 1992 steht das Wohl des Betreuten besonders im Vordergrund. Das bedeutet konkret, dass ein Betreuer nur Entscheidungen treffen kann, wenn der Betreute Art, Bedeutung und Tragweite einer Maßnahme nicht mehr abschätzen kann, bzw. wenn der Betreute sein eigenes Wohl gefährden würde.

„Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.“ (§ 1901 Abs. 3 S. 1)


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