Ab wann zahlt ein ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer für seine Tätigkeit Steuern?
Es gibt derzeit noch keine spezielle Regelung für die Versteuerung der Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Betreuer. Es wird derzeit diskutiert, ob der Begriff der ‚Aufwandspauschale’ eine Versteuerung nicht sogar ausschließt, da es sich nicht um eine Gehaltszahlung, sondern um den Ausgleich der aufgewendeten Ausgaben (Porto, Papier, Benzinkosten, etc.). Ein Vorschlag zur Regelung der Steuerpflicht ist die Vorgehensweise bei der Übungsleiterpauschale, bei der ein fester Betrag steuerfrei bleibt. Werden die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt sind diese steuerfrei.
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