Endet die Betreuung mit dem Tod des Betreuten?
Die rechtliche Betreuung endet mit der Kenntnis über den Tod des Betreuten. Die Bestellungsurkunde verfällt und muss an das Amtsgericht zurückgegeben werden. Der Betreuer ist noch dazu verpflichtet die Kostenträger (Rente, Sozialhilfe, Krankenkasse) und das Gericht zu informieren. Desweiteren ist er noch verpflichtet die Notgeschäfte zu führen.
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Betreuungsangelegenheiten
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