Wann muss in eine Heilbehandlung eingewilligt werden?
In eine Heilbehandlung muss der Betreuer dann einwilligen, wenn der Betreute selbst nicht dazu in der Lage ist, die Betreuung für entsprechenden Aufgabenkreis eingerichtet ist (Zustimmung zur Heilbehandlung, Gesundheitssorge) und die Heilbehandlung dem Wohl des Betreuten entspricht.
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