Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?

Ein Betreuter ist grundsätzlich noch geschäftsfähig. Wenn jedoch ein Einwilligungsvorbehalt für einen (oder mehrere) Aufgabenkreise angeordnet wurde, ist in diesem Bereich die Einwilligung des Betreuers erforderlich, damit der durch den Betreuten abgeschlossene Vertrag wirksam wird.
Das heißt im Klartext: Eine Betreuung umfasst z. B. einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge bei Geschäften, die einen Wert von 25,- € überschreiten. Dann kann der Betreute ohne die Einwilligung des Betreuers keinen Vertrag abschließen, der einen Wert von mehr als 25,- € hat. Beispielsweise einen Mobilfunkvertrag mit einer Grundgebühr von 10,- € monatlich und 24 Monaten Laufzeit. Hier ist zwar der monatliche Betrag niedriger als 25,- € jedoch durch die Laufzeit von 2 Jahren wird der Betrag deutlich überschritten.
Der Betreuer kann den Vertrag ohne weiteres für ungültig erklären. Wenn die Ausgabe durch den Betreuer gebilligt wird, beispielsweise, der Betreute kauft eine CD für 30,- € kann der Betreuer die Genehmigung auch im Nachhinein erteilen. Sollte der Betreuer anderer Ansicht sein und erteilt diese Genehmigung nicht, muss der Händler die CD zurücknehmen.


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