Was sind Aufgabenkreise?

Aus den Aufgabenkreisen ergeben sich die konkreten Betreuerpflichten. Das kann als Beispiel die Sorge für die Gesundheit oder/und für das Vermögen, die Wohnungsangelegenheiten des Betroffenen sein. Sie werden in den Betreuerausweis aufgenommen. Eine Betreuung darf nur für diejenigen Aufgaben bzw. Aufgabenkreise vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden, in denen der Betroffene auch betreuungsbedürftig ist, d.h. nur für solche Aufgaben, die tatsächlich anfallen und die der Betroffene nicht ohne gesetzlichen Vertreter ausüben kann. (Erforderlichkeitsgrundsatz) Der Betreuer kann Hilfe nur in den festgesetzten Aufgabenkreisen leisten.


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