Pressemitteilung zur Anhörung

Grosse/Dröscher: Anhörung bestätigt hervorragende Betreuungsstruktur in Rheinland-Pfalz

 

„Die Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags hat bestätigt, dass Rheinland-Pfalz über eine hervorragende Struktur der Betreuung durch in Betreuungsvereinen zusammengeschlossene Betreuerinnen und Betreuer verfügt“, so Marianne Grosse, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, und Peter Wilhelm Dröscher, in der Fraktion zuständig für das Thema Betreuung. Dabei sei besonders hervorzuheben, dass die Betreuungsstrukturen in Rheinland-Pfalz vor allem ehrenamtlich geprägt seien. Außerdem habe die Anhörung auch wichtige Hinweise für die weitere Arbeit im Bereich der rechtlichen Betreuung liefern können. Das Wichtigste sei dabei, dass der Mensch und seine Bedürfnisse stets im Mittelpunkt stehen.

 

In Rheinland-Pfalz gibt es 106 anerkannte und geförderte Betreuungsvereine, die sich im Bereich der rechtlichen Betreuung insbesondere um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemühen, diese in ihre Aufgaben einführen, fortbilden und beraten sowie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren. Damit ist in Rheinland-Pfalz eine bundesweit vorbildliche flächendeckende Betreuungsstruktur entstanden. Derzeit berät der Landtag einen Gesetzentwurf, der eine Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen für Betreuungsvereine vorsieht und die zahlenmäßige Begrenzung der geförderten Betreuungsvereine ermöglicht. Dies dient der Qualitätssicherung der Arbeit der Betreuungsvereine. Die vorbildliche Förderung des Landes bleibt unverändert bestehen.

 

„Die vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in den Betreuungsvereinen sind entscheidender Bestandteil der ausgezeichneten Betreuungsstruktur in Rheinland-Pfalz und leisten wirklich exzellente Arbeit“, so die beiden Abgeordneten.

 

 

Jahressteuergesetz 2010

Jahressteuergesetz 2010
Dreyer begrüßt höhere Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer

Sozialministerin Malu Dreyer hat begrüßt, dass der Bundesrat der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer von 500 Euro auf 2.100 Euro zugestimmt hat. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes im Betreuungswesen“, sagte Ministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Mit der Änderung des Einkommenssteuergesetzes soll der steuerliche Freibetrag für die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vormündern und Pflegerinnen und Pflegern zustehen, erhöht werden. „Damit wird – wenn der Bundestag dem Beschluss des Bundesrats folgt - die bisher bestehende Benachteiligung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern endlich aufgehoben“, so die Ministerin. <//span><//font>

Das bislang geltende Recht habe zu einer Schlechterstellung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen führt, erklärte Malu Dreyer. So sieht das Einkommenssteuerrecht bisher einen erhöhten Freibetrag für das Engagement in einem Sportverein, die so genannte Übungsleiterpauschale, vor. Entsprechende Regelungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fehlten aber. „Für ehrenamtliche Tätigkeit zugunsten kranker, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen darf kein anderer Maßstab gelten“, so die Ministerin. Es sei richtig, die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer entsprechend der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100 Euro von der Einkommenssteuerpflicht zu befreien. Das gelte auch für ehrenamtliche Vormünder sowie ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger, deren Rechts- und Interessenlage identisch ist. „Die Anhebung des steuerlichen Freibetrages ist eine Anerkennung der Leistungen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erbringen, denn die ehrenamtliche Betreuung ist eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, die zu Recht entsprechend honoriert werden soll“, sagte Malu Dreyer.<//span><//font>

Die Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das<//span><//font> Betreuungsrecht folgt dem Grundsatz des Vorrangs der ehrenamtlichen Betreuung. Daher hat die Landesregierung mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (AGBtR) die Qualität im Betreuungswesen gestärkt und die Finanzierung von Betreuungsvereinen, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit unterstützen, langfristig gesichert.

 

 

 

21.02.2011 | Betreuungsvereine

Bamberger: Betreuungsvereine - kompetente Hilfe für die Menschen

"Mit dem Betreuungsrecht haben wir ein sehr gutes System staatlicher Rechtsfürsorge geschaffen, das sich bewährt hat. Es wahrt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, soweit es irgend geht. Es respektiert ihre Wünsche und stellt die persönliche Betreuung ganz oben an", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Veranstaltung der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt Altenkirchen e.V. und Sieg-Westerwald e.V. in Betzdorf.

Bamberger lobte bei der Veranstaltung die Betreuungsvereine. "Die  Betreuungsvereine haben eine wichtige Aufgabe und leisten eine hervorragende Arbeit: Sie beraten und unterstützen kompetent. Hier ist also sehr viel Sachverstand vorhanden, den Bürgerinnen und Bürger nützen können und sollten."


Minister Bamberger ging in seiner Rede auch auf das Thema "Patientenverfügung" ein. "Wir haben durch das am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetz mehr Rechtsklarheit bekommen, und ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt nicht mehr nur mit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen arbeiten müssen." Viele Menschen hätten Angst davor, dass man sie nicht in Ruhe sterben lasse. Deshalb hätten schon viele Menschen vorsorglich verfügt, wie sie gerade am Lebensende behandelt bzw. nicht behandelt werden wollten. "Wir schätzen die Zahl der heute vorhandenen Patientenverfügungen auf rund acht Millionen. Das neue Gesetz gibt all diesen Personen Gewissheit, dass ihr wohl überlegter Patientenwille respektiert werden wird", hob der Minister hervor.

Information:
Weitere Informationen und Handreichungen zum Thema "Betreuungsrecht" und "Patientenverfügung" finden Sie unter www.justiz.rlp.de.